Qualitätsmanagement und prekäre Beschäftigung in den Integrationskursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge

Günter Riecke
Qualitätsmanagement und prekäre Beschäftigung in den Integrationskursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge

© 2013 Günter Riecke – riecke@posteo.at

“1. Einleitung
Eine „Erfolgsgeschichte“ – so bezeichnen die Verantwortlichen und Mitglieder der Bundesregierung regelmäßig das Programm der Integrationskurse für Zuwanderer in Deutschland. Unter einem anderen Blickwinkel sehen das Programm die Lehrkräfte in diesen Deutschsprachkursen: Von „Hungerlöhnen“ ist die Rede (DaZ-Netzwerk NRW: 1). Diese Unstimmigkeit will die vorliegende Arbeit untersuchen.
Denn: Wie wäre eine beklagenswerte Bezahlung der Lehrkräfte mit einer erfolgreichen sprachlichen Bildung in den Deutschkursen für Migranten in Deutschland vereinbar? Entweder ist die Bezahlung weniger beklagenswert als dargestellt oder die Erfolgsgeschichte ist lediglich eine Behauptung ohne sicheres Fundament. Denn unwahrscheinlich ist, dass Lehrkräfte in Sprachkursen mit einem Netto-Stundenlohn von 3.50 Euro aufwärts (GEW 2012: 9) eine Erfolgsgeschichte hervorbringen, die diese Bezeichnung verdient.
Gefragt werden soll also: Ist die Vergütung und die Beschäftigung der Lehrkräfte so nachteilig, wie es ihre Vertreterinnen darstellen? Und sind die Integrationskurse erfolgreich und an welchem Kriterium misst sich dieser Erfolg? Ist es möglich, mit Monatsgehältern an der Armutsgrenze eine gute Bildungsarbeit zu leisten? Und was bedeutet „gut“ und „erfolgreich“ in diesem Zusammenhang?
Diesen beiden Fragen will diese Arbeit in Ansätzen beantworten. Dazu betrachtet die Arbeit das System der „Integrationskurse“ und versucht zunächst die Frage zu klären, inwieweit die Beschäftigungssituation der Lehrkräfte unzureichend genannt werden kann.
In Bezug auf den Erfolg der Kurse wird das Qualitätsmanagement des verantwortlichen Bundesamts für Migration dargestellt und sein Verhältnis zu der Forderung nach einer besseren Vergütung für die Lehrkräfte.
Zum Schluss werden als Teil des Qualitätsmanagements des Bundesamts drei Gutachten zum System der Integrationskurse ausführlich besprochen, um zu klären, wie erfolgreich die Integrationskurse und wie schwierig die Situation der Lehrkräfte sich in diesen Gutachten darstellen. So kann die Frage geklärt werden, ob mit einer von vielen Lehrkräften als unzureichend charakterisierten Vergütung ein erfolgreiches Programm sprachlicher Integration erwartet werden kann.

Mit dem Begriff „Integrationskurs“ ist in dieser Arbeit der Deutschkurs in dem System der Integrationskurse des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge gemeint. Der sich an diese Sprachkurse anschließenden Orientierungskurs behandelt landeskundliche Fragen; dieser Orientierungskurs ist nicht Gegenstand dieser Arbeit1. Ebenfalls ausgeschlossen sind die sogenannten Berufs-Integrationskurse, die aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert werden.
Mit „Qualitätsmanagement“ werden hier alle Maßnahmen gefasst, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur Sicherung der Qualität in den Integrationskursen durchführt – also ein staatliches Regime von Kontrolle, Begutachtung, Evaluation und Konzeption durch das BAMF. Das hat seinen Grund darin, dass das Bundesamt einem unabhängigen System von Qualitätsmanagement wenig Bedeutung zumisst und sein eigenes Qualitätsmanagement in den Vordergrund stellt.”

S. 36:

“6.3 Eine alternative Deutung
Aus dem Ergebnis dieser Korrelationsanalyse wäre allerdings auch eine andere Schlussfolgerung zu ziehen: Das System der Integrationskurse böte in dieser Erklärung derart ungünstige Lehrbedingungen, dass auch ein professionelles und gut motiviertes Unterrichten nur wenig ausrichtet. Eine höhere Vergütung und die damit induzierte Anstrengung der Lehrkraft würden gleichermaßen vom Integrationskurs fast folgenlos absorbiert. Wenn also statistisch gesehen die Einflussvariable „Vergütung“ einen kaum messbaren Effekt auf den Kurserfolg hat, kann dies auch bedeuten, dass die Architektur der Integrationskurse kaum Platz für
einen nennenswerten Einfluss der Lehrkraft auf den Kurserfolg lässt. In den Integrationskursen würde die Höhe der Lehrkraftvergütung als Motivationsfaktor keine Rolle spielen, weil andere Einflussfaktoren Effekte einer höheren Vergütung
der Lehrkraft neutralisieren. Diese Einflussfaktoren wären: … unter anderem die Kursgröße, die Heterogenität der Teilnehmerschaft in
Bezug auf Lernstand und Lernkompetenz und die Heterogenität der Teilnehmenden in Bezug auf ihren kulturellen Hintergrund … (BAMF 2009: 6).
So könnte das System der Integrationskurse keinen Einfluss für die Anstrengung des Lehrpersonals auf den Kurserfolg lassen, da die anderen Einflussfaktoren diesen Anteil neutralisieren, der über eine Vergütung in einem anderen System von Integrationskursen durchaus zu steigern wäre. Ist der Kurs beispielsweise zu heterogen, kann auch eine gute Lehrerin im Setting der Integrationskurse wenig ausrichten. Ihr Unterricht hätte zwar noch Wirkung, wäre aber in Bezug auf den Kurserfolg zu vernachlässigen. Nachweisbar wäre der Zusammenhang von Vergütung und Kurserfolg in diesem Fall deshalb nicht, weil das vom BAMF installierte System diesen Zusammenhang konzeptionell ausschließt: Eine erhöhte Vergütung der Lehrkräfte würde zwar die Motivation der Lehrkräfte steigern, dies hätte Auswirkungen auf die Kursqualität, nicht aber auf den Lernerfolg, Diese alternative Erklärung würde auch die niedrigen Vergütungen erklären: Warum sollten die Lehrkräfte besser bezahlt werden, wenn eine höhere Vergütung eine bessere Lehrtätigkeit und damit bessere Kursqualität nach sich ziehen würde, die Kurserfolgsquote von einer höheren Qualität dadurch nicht beeinflusst würde? Von all den Faktoren, die für den Kurserfolg wesentlich sind, wären die durch eine höhere Vergütung der Lehrkräfte zu beeinflussenden Faktoren nur wenig ausschlaggebend und gegenüber den anderen Faktoren gleichsam zu vernachlässigen.”

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43 Responses to Qualitätsmanagement und prekäre Beschäftigung in den Integrationskursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge

  1. Roswitha Haala says:

    Big Brother Is Watching You!

    Günther Riecke:
    S. 4: (…) Mit „Qualitätsmanagement“ werden hier alle Maßnahmen gefasst, die das BAMF zur Sicherung der Qualität in den Integrationskursen durchführt – also ein staatliches Regime von Kontrolle, Begutachtung, Evaluation und Konzeption durch das BAMF. Das hat seinen Grund darin, dass das Bundesamt einem unabhängigen System von Qualitätsmanagement wenig Bedeutung zumisst und sein eigenes Qualitätsmanagement in den Vordergrund stellt.(…)

    S. 24:“(…) Das ist bemerkenswert, weil es zeigt, dass das Bundesamt auch hier überkontrollierend verfährt. Wenn anspruchsvolle Qualitätsmanagement-Systeme mit ihren externen Prüfungen, Kontrollen, Audits und Zertifizierungen im Prinzip für das BAMF zu vernachlässigen sind und auf der Punkteskala nur 6% aller Zulassungsvoraussetzungen ausmachen, zeigt sich, wie groß die Vormachtstellung des Bundesamtes in Bezug auf das Qualitätsmanagement der Kurse ist. Angesichts überlegener und besserer, weil branchenspezifischer Qualtitätsmanagement-Systeme scheint das System des Bundesamts aber unterlegen, weil es kontrollierend und nicht motivierend und also nicht beteiligungsorientiert (Vormberg: 17) verfährt. Im Zentrum der Kontrollmechanismen steht die Anwesenheitsliste, die von jeder/m Teilnehmer-in eigenhändig zu unterschreiben ist;(…)“

    BAMF-Anwesenheitsliste „Tägliche Signatur“, bei der die Teilnehmer_innen zu Unterrichtsbeginn und -ende, genaue Zeitangabe ihres Eintreffens und Entfernens! unterschreiben und der/die Kursleiter_in per Unterschrift dies bestätigt!

    „(…) Krankmeldungen, Entschuldigungsschreiben flankieren diese tägliche Erinnerung an die Anwesenheitspflicht. So wirkt dieses System deutlich, dem Paradigma staatlicher Kontrolle verhaftet. (…) Die Zuordnung von Integrationskursen zu dem Politikfeld Innere Sicherheit mag diese Inkonsistenzen in Bezug auf die Wertung von anderen Systemen des Qualitätsmanagement erklären, ansonsten würden angemessenere Qualitätsmanagementssysteme wie das LQW stärker berücksichtigt werden. Im Vordergrund scheint eine umfassende Kontrolle als das Paradigma der sprachlichen Weiterbildung in den Integrationskursen zu stehen. (…)“

    S. 6: (…) Diese Deutschsprachkurse sind im Bereich der Bildung angesiedelt, ihre Durchführung obliegt einer Behörde des deutschen Innenministeriums, dem BAMF. Dieser Aspekt sichert eine genaue Dokumentation der Unterrichtsleistungen, der Teilnahme der Lerner_innen und der Leistung der Kursleiter_innen. Statistisch erfasst werden sowohl die Bedingungen, unter denen die Kurse stattfinden und ausgewertete werden als auch die Kursergebnisse im Rahmen einer am Kursende stattfindenden Zertifikationsprüfungen mit bundeseinheitlichen Standards. Die genaue Erfassung jedes Kurses, jeder/s Kursteilnehmenden und Kursleiter_in, jedes Kursraumes und jedes Trägers mitsamt seines Qualitätsmanagement-Systems und seinen Honorarvergütungen generiert im Zulassungsverfahren eine breite Datenbasis im internen System BAMF. (…)“

    S. 20: (…) Die Beziehungen zwischen dem BAMF und den Trägern verläuft über Kontraktmanagement, d.h. der Steuerung der Träger durch Leistungsvereinbarungen und Entgelte. Das Verhältnis ist also das eines Auftraggeber-Auftragnehmer-Verhältnisses (Griesehop: 57). Der/die Kursteilnehmende stellt einen Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs, die Bewilligung durch das BAMF gibt ihr/ihm die Möglichkeit einen freien Träger zu wählen und der Träger erhält eine Pauschale pro Teilnehmer_in und Unterrichtsstunde vom BAMF. Der Träger führt den Integrationskurs im Auftrag des BAMF durch, es ergibt sich ein doppeltes Mandat für den Träger – ein Mandat des Trägers gilt dem Bundesamt, das Anspruch auf die ordnungsgemäße Durchführung der Kurse hat. Das andere Mandat gilt der Kundin, die beim Träger einen Integrationskurs belegt.

    (…) Im SGB III (§ 84.4) haben die beauftragten Träger diese Sicherung der Qualität auch durch eine unabhängige Zertifizierung nachzuweisen (Vomberg: 40f.) In den Integrationskursen übernimmt das BAMF alle qualitätssichernden Maßnahmen in Bezug auf die Integrationskurse selbst.(..)

    S. 21: (…) Das Bundesamt hat verschiedene Möglichkeiten die Qualität der Integrationskurse zu beeinflussen: Zulassung sowohl der Lehrkräfte (BAMF 2011b) als auch der Träger nach bestimmten Kriterienkatalogen (BAMF 2011a) und eine laufende Kontrolle der Durchführung der Integrationskurse anhand der Intergationskursverordnung (IntV § 20.5) sind zunächst dass konventionelle Repertoire einer Behörde; Verstöße können nach vorheriger Abmahnung durch das Bundesamt mit dem Widerruf der Zulassung sanktioniert werden (IntV § 20b.3).

    Das Qualitätsmanagement des BAMF kann so im Wesentlichen als ein staatliches Kontrollregime verstanden werden. Im Mittelpunkt der staatlichen Kontrolle steht die Sanktion der Rücknahme der Zulassung des Trägers oder der Lehrkraft zu Integrationskursen; ein Anreiz für besonders erfolgreiche Träger oder Lehrkräfte existiert dagegen nicht.
    Die Träger sind nur relativ frei in Bezug auf die Lehrmaterialien und -bücher, die vom BAMF zur Verwendung in Integrationskursen zugelassen sein müssen (BAMF 2013a).“

    Die Lehrkräfte wiederum müssen sich i.d.R. an das vom Träger aus der BAMF-Lehrwerksliste ausgesuchte Lehrbuch halten.

    „Die Größe der Kursräume und die Ausstattung mit Lernmitteln, sind im Erstantrag durch die Quadratmeterzahl erfasst (BAMF 2013b: 6).“

    Die BAMF-zugelassenen Lehrkräfte hingegen dürfen nicht in ihren eigenen Räumen, mit ihren eigenen Lehrbüchern und -materialien Integrationskurse unterrichten. Sie dürfen auch nicht wie jede andere Selbstständige ihre eigene/gleichzeitige Bürokraft sein (§ 19 Abs. 2 Nr. 5 IntV (Dez. 2012) “Personelle Kapazitäten im Verwaltungsbereich”)! Das nenne ich wahre BAMF-Selbstständigkeit!

    „(…) Kontrolliert werden können die Angaben durch die Regionalkoordinator_innen des Bundesamtes mit Besuchen vor Ort. (…)“

    (Kursive Änderungen von mir. Wer Fragen dazu hat, bekommt eine biologische Erklärung. Kursiv wurde nicht übernommen, also: ratet)

    Heijei, zwar habe ich schon früh auf das Staatsmonopol der ersten 3 Sprachniveau-Stufen (A1 – A2 – B1) = IntV- Integrationskurs hingewiesen, z.B., dass für Träger und Lehrkräfte ab 01.01.2005 galt: Entweder Integrationskurse zu BAMF-Bedingungen oder kein Kurs – deswegen im Juli 2007 Klage erhoben -, aber wie rigide dieses staatliche Kontrollsystem agiert, zeigt sich durch Günther Rieckes Abschlussarbeit, die wiederum mein „Projekt“ aus Februar 2014 bestätigt.

    Bei den Integrationskursen geht es nicht vorrangig um „Bildung“, wie ich sie als empathische Pädagogin verstand. Es geht um Rundum-Kontrolle der Migrant_innen zum Dumpingpreis. Deswegen sind die Integrationskurse nicht dem Ministerium für Bildung etc. zugeordnet, sondern dem Ministerium für Innere Sicherheit, dem BMI.

    Was für ein “Erfolgsmodell”, was für eine Politk!!!

    Was für eine „Integration“, auch der Träger und Lehrkräfte…
    Oooh, oh: Aus der Geschichte zu lernen, bedeutet Zukunft bewahren!

    Der Lauscher im Netz bekommt seine eigene Hetz…

    Wenn ich daran denke, dass Vizekanzler SPD-Gabriel während der WM das bundesweite Fracking durchboxen will… (dagegen gibt`s `ne Unterschriftenaktion), kann ich nur sagen: Macht doch euren Lebensraum, euer Kinderzimmer kaputt! Aber beschwert euch nicht. Vom Hof, der Erdscholle werden „Macht-Trunckene“ mit der Mistgabel verscheucht. Gerade spezielle Erz-Fracking-Putten-BEngel.

    Schau`n wir mal, was Menschen lernen…

  2. Roswitha Haala says:

    Meine E-Mail vom 13.05.2014 an Steffen Kampeter CDU/CSU, Bundesabgeordneter/MdB und Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen:

    “Sehr geehrter Herr Kampeter,

    in der Sendung von Anne Will am 07.05.2014 sagten sie sinngemäß:“Das Ergebnis der Bundestagswahl zeigt doch, Leistung lohnt sich!“

    Folgende Beispiele beweisen:”Leistung lohnt sich” nicht bei derzeit ca. 17.000 IntV-Integrationskurs-Lehrkräften (hoch qualifiziert, Schäuble 2007).

    Die GEW-Berechnung, Dez. 2013 ergibt, dass bei 20 € Honorar pro Unterrichtseinheit/UE mit 25 Wochenstd./Vollzeit in 45 Arbeitswochen, bei bundesdurchschnittl. 13,2 Krankheitstagen ein monatl. Nettoeinkommen/Single von maximal 990,85 € erzielt werden können.

    Das entspricht dem letzten Ausbildungjahr eines Maurerlehrlings (BIBB).

    Je engagierter die Lehrkraft den Unterricht unbezahlt vorbereitet, desto weniger Geld erhält sie für ihre Leistung:

    25 UE + mindestens 50% unbezahlte Vor- und Nachbereitungszeit x 4,34 Wo. = 162,75 Stunden pro Monat.

    Maximal 990,85 € netto : 162,75 Stunden = 6,09 € netto pro Stunde!

    Bis 2005 rechnete die Bundes Agentur für Arbeit / BA: 1 UE plus 1 Stunde unbezahlte Vor- und Nachbereitungszeit.

    Ergibt monatlich 217 Arbeitsstunden und pro Stunde 4,57 € netto (s.o.) bei 20 € Honorar/UE.

    Je engagierter eine Lehrkraft ihren Unterricht lerngruppenspezifisch, unbezahlt vorbereitet, desto weniger Geld erhält sie. Desto weniger lohnt sich ihre Leistung!

    Mit der Bitte um Stellungnahme, verbleibe ich

    mit freundlichen Grüßen

    Roswitha Haala”

    And the answer is blowing in the wind, kam wohl deswegen (noch?) nicht an = 1. Möglichkeit.

    Oder als 2. Möglichkeit, siehe oben mein Kommentar vom 21.06.2014: Es geht nicht um (adäquat bezahlte) Unterrichtsqualität, sondern um ausufernde BAMF-Kontrolle.

    Auch meine E-Mail vor den Bundestagswahlen an Bundeskanzlerin Merkel, Parole: “Leistung muss sich wieder lohnen!”, blieb unbeantwortet.

    Übliche Bewahrheitungen von Politiker_innen-Ver_sprechungen vor Wahlen und in Talkshows…

  3. Roswitha Haala says:

    Bezahlung von Kinderbetreuung in Integrationskursen ab 01.06.2014, Auszug aus Trägerrundschreiben:

    “Teil E Integrationskursbegleitende Kinderbetreuung
    § 17 Grundsatz
    (1) Eine Kinderbetreuungsmaßnahme wird nur vergütet, wenn mindestens drei berechtigte Kinder betreut werden (Grundvoraussetzungen). Berechtigte Kinder sind: (…)

    § 18 Vergütung
    Auf Antrag werden für eine Kinderbetreuungsmaßnahme die Kosten für eine Betreuungsperson in Höhe von 14,50 € pro Zeitstunde vergütet. Der Abrechnungszeitraum beträgt mindestens einen Kalendermonat.
    Der Kursträger ist verpflichtet, im Rahmen der Abrechnung dem Bundesamt anzugeben, ob und in welcher Höhe Beiträge bzw. Zuschüsse von Dritten für die Kinderbetreuungsmaßnahme geleistet wurden; diese Beiträge bzw. Zuschüsse werden bis zur Höhe der ansonsten vom Bundesamt gezahlten Vergütung in Abzug gebracht. (…)”

    14,50 € pro Zeitstunde für das Betreuungsersonal der Kinderbetreuung:
    Sprich 14,50 € Honorar! 100% Sozialversicherungsbeiträge, kein bezahlter Urlaub/Feiertag, kein bezahlter Krankheitsfall.

    Weit entfernt von dem Einstiegsgehalt einer Erzieher_in.
    Frauenarbeit (vorwiegend) und Kinder sind im Regierungsverständnis nichts wert!
    Bleibt die Frage, ob der Träger davon auch noch die Räumlichkeit, Materialien etc. finanzieren muss.

    Das unterfinanzierte Betreuungspersonal sollte einmal den Zoll einladen.

  4. Roswitha Haala says:

    Aus der “Zweiten Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung”, S. 17:

    “Zu Nummer 15 (§ 19) und Nummer 16 (§ 20)
    Zur Umsetzung der im Dialogforum 7 „Sprache – Integrationskurse“ des Nationalen Aktionsplans Integration benannten Ziele wird das Trägerzulassungsverfahren reformiert.
    Verstärkte Zuverlässigkeits- und Qualitätsanforderungen werden im Rahmen des Zulassungsantrags abgefragt (§ 19) und fließen in die Entscheidung des Bundesamtes (§ 20) ein. Das Bundesamt entscheidet über die Dauer der Zulassung anhand eines Punktesystems, bei dem den in § 20 Absatz 1 genannten Kriterien bestimmte Punktzahlen zugewiesen sind. Zusätzlich kann das Bundesamt außerhalb des Punktesystems die Dauer der
    Zulassung verkürzen, wenn eine Vergütungsgrenze für die Lehrkräfte unterschritten wird.
    Bei der Erteilung der Zulassung weist das Bundesamt den Träger auf die Rechte seiner Lehrkräfte, beispielsweise die Rechtsprechung zu Ansprüchen von freiberuflich, aber arbeitnehmerähnlich Tätigen auf Urlaubsentgelt, hin.

    Zu Nummer 17 (§ 20a)
    Die Aufnahme eines gesonderten Zulassungsverfahrens für die Abnahme des Deutsch-Tests für Zuwanderer ist eine im Dialogforum 7 „Sprache – Integrationskurse“ des Nationalen Aktionsplans Integration benannte Maßnahme. Da außerdem durch den neu eingeführten skalierten Test „Leben in Deutschland“ nunmehr im Integrationskurs auch die für
    die Einbürgerung erforderlichen Kenntnisse nachgewiesen werden können, müssen die erhöhten Anforderungen an die Zulassung auch für diesen Test gelten.

    Zu Nummer 18 (§ 20b)
    Die Aufnahme einer auf die Besonderheiten der Integrationskurse zugeschnittenen Widerrufs- und Erlöschensregelung wird den Bedürfnissen der Praxis gerecht und dient der Bekämpfung von Missbrauch.”

    Merke besonders grell:”(…) wird den Bedürfnissen der Praxis gerecht und dient der Bekämpfung von Missbrauch.”

    Haha! Der neue Schuhschmunzeluh von Rechtsverständnis:Wird den Bedürfnissen der BAMF-Praxis gerecht, dient der Bekämpfung von Gesetzen und ermöglicht den behördlichen Missbrauch.

    „Bei der Erteilung der Zulassung weist das Bundesamt den Träger auf die Rechte seiner Lehrkräfte, beispielsweise die Rechtsprechung zu Ansprüchen von freiberuflich, aber arbeitnehmerähnlich Tätigen auf Urlaubsentgelt, hin.“
    Was “vergessen” wurde: Und berät sie, wie sie dieses Recht umgehen können, da aus der BAMF-Pauschale nicht finanzierbar.

  5. Roswitha Haala says:

    Die Aktivitäten von ehemaligen und einer einzigen noch aktiven (dieser der IBP) Netzwerkgruppe_n der IntV-Lehrkräfte sowie Einzelaktionen bewirken schon etwas im BAMF-Dampf oder bei dem DVV und seinen VHSen.
    Der Datenschutz wird jetzt gar betont und es wird sogar vermehrt auf Datenschutz z.B. bzgl. der Abschlussprüfung DTZ geachtet! Lest euch mal im BAMF-Portal das Trägerrundschreiben vom 17.04.2014 samt Anlage 1 “telc-Prüfungsdurchführung” durch. Mit Wirkung zum 1. Mai 2014! Haha, 13 Tage-Frist! Spurt gefälligst!!! Staatlicher geht keine Prüfung!

    Heijei, das BAMF… Da mein damaliger GEW-Anwalt u.a. meine umfangreiche Stellungnahme auf die vielen Fragen der Richterin aus Sept. 2010 nicht weitergeleitet hatte, schickte ich sie ihr Anfang 2011 mit Kopie aus dem BAMF-Portal und Hinweis, dass bis 22.12.2010 insgesamt 389 BAMF-Trägerrundschreiben rausgegangen waren. Teilt das mal durch 6 laufende Jahre: 389 : 6 = 64,83 = aufgerundet 65 pro Jahr : 12 Monate =

    5,41 BAMF-Trägerrundschreiben pro Monat. Reine Liebesbriefe einer Behörde an die IntV-Träger! Und hat mit den IntV-Lehrkräften rein gar nix zu tun…

    Ein geringer Anteil davon betraf das ESF-BAMF-Programm, das am 20.12.2007 von der EU-Kommission genehmigt wurde.

    Ahja, der GEW-Anwalt drohte mir damals aufgrund meiner Ei – Gen – Mächtigkeit mit der Mandatsniederlegung… Siehe auch “Hase und Igel” vom 17.8.2013.

    Kaum lag meine 389-Anschreiben-Kopie dem Gericht und durch Weiterleitung desselben auch ans BAMF, da beim 1. Gerichtstermin Febr. 2012 noch mit beigeladen, vor, änderte das BAMF sein Trägeranschreiben-Portal. Nicht mehr alle – schon gar nicht in der oberen Stolz-Leiste die Anzahl seit Jan. 2005 – wurden öffentlich aufgeführt.

    Heute steht dort zu jeder Jahreszahl (nur noch ab 2009):

    “Hier finden Sie alle im Jahr 2009 an die Integrationskursträger und Lehrkräfte versandten Trägerrundschreiben zum Download.” Das BAMF sendet keine Trägerrundschreiben an die Lehrkräfte. Der Träger leitet den Inhalt an selbige weiter.

    Das hochverehrte BAMF ist sich seiner absoluten Machtposition sicher und scheut sich nicht öffentlich schlichtweg zu lügen! Aber, wen schert`s?…
    Das BAMF ist der Hirte und führt eine radikal-dogmatische Schafschur durch.

    Ich erhielt kürzlich die 20-seitige Stellungnahme der beigeladenen VHS, sprich des DVV-Anwalts. Hat er sich Mühe gegeben, scheint zu pressieren… Wirft mir/uns u.a. “gerichtstaktische Gründe” vor. Ja, ja, die liebe Projektion aber viel – leicht überlegenswert. Also: Danke für den Hinweis!
    6 Wochen Zeit zur Gegenstellungnahme.

    Pippi Lanstrumpf habe ich als Kind gern gelesen. Häschen hüpf, hüpf, hüpf.

    Die telc-GmbH ist im Übrigen ein Tochterunternehmen des DVV, der ja wiederum “der größte BAMF-Partner” ist und mit seiner Monopolstellung rund 50 % der IntV-Integrationskurse (selbst stolz verkündet) veranstaltet. Na, was ändern wir jetzt?
    Im oben erwähnten telc-Schreiben vom 17.04.2014 (BAMF – Anlage 1) ist bereits der übliche Behördenton des BAMF zu erkennen. Welch grandiose Anpassung!

  6. Roswitha Haala says:

    Natürlich „Langstrumpf“!
    Tau – F-r-isch:
    Die beklagte Deutsche Rentenversicherung Bund schließt sich den Ausführungen/der Rechtsauffassung des DVV-Anwalts an und beantragt ebenfalls Klageabweisung.

    Kompott…

    Es taut der Tau, es taut das Tau in Sommerhitze, auf dass das Häschen f-l-i-l-tze. On-Sense – nonsense.
    Keine Tippfehler!

  7. Roswitha Haala says:

    Qualitativ höchstwertig:

    Telc-DTZ-Prüfungsvorgaben, Trägerrundschreiben 17.04.2014:

    „§ 6 Überprüfung der Identität

    Die Identität der Prüfungsteilnehmer_innen ist sowohl vor Beginn der Schriftlichen Prüfung als auch vor Beginn der Mündlichen Prüfung zu überprüfen.“
    Zoll, Polizei, Ausländerbehörde? Nein, durch die Prüfer_innen, sprich durch prüflings- bzw. kursfremde IntV-Lehrkräfte nach § 15 (1) und 15 (2) IntV mit entsprechender BAMF-Prüfer_innen-Lizens.

    㤠7 Aufsicht und Protokoll
    Für jede Prüfungsgruppe in der Schriftlichen Prüfung ist ein aussagekräftiger Sitzplan anzufertigen und mit den Prüfungsunterlagen an die telc GmbH zu schicken.
    Die Prüfungsverantwortliche (…) beginnt die Prüfung mit einer Belehrung (…).
    2. Prüfungsprotokoll
    Die Prüfungsstelle (Anm. v. mir: der Träger) behält eine Kopie des Protokolls, eine weitere ist der telc GmbH zuzusenden. (…)

    § 8.3 Täuschung
    Jeder Täuschungsversuch ist zu protokollieren (…).

    § 5 Ausschluss der Öffentlichkeit
    2. Inspektionen
    Vertreter_innen der telc GmbH sowie von ihr beauftragten Inspektor_innen sind auch unangemeldet berechtigt, Prüfungen zu besuchen. (…) Ein solcher Besuch ist im Prüfungsprotokoll unter Angabe des konkreten Zeitraumes zu vermerken.“
    Wie weisen sich die telc-Vertreter-innen aus??? Perso + telc-Foto-Identitätskarte? Gespeicherte Fingerabdrücke? Darauf bestimmt.
    Erinnert sehr an die unangekündigten BAMF-Kontrollen. Ah, das BAMF darf ja auch und sowieso!

    So viele Identitätsüberprüfungen und -nachweise!
    Führen diese nicht letztendlich zum irritierenden Identitätsverlust der prüfenden, angeblich „selbstständigen“ IntV-Lehrkräfte? Irri-tier-ende.

    Für die VHSen sind diese telc-Inspektionen viel – leicht nicht so das Problem. Schließlich ist die telc GmbH ja ein Tochterunternehmen des Deutschen Volkshochschul-Verbandes/DVV.

    㤠11 Einsichtsnahme
    2. Anfechtungen von Entscheidungen
    Anträge von Prüfungsteilnehmer_innen, mit denen Entscheidungen von Prüfungszentren (…) angefochten werden, müssen innerhalb (…) in Schriftform bei der telc GmbH eingegangen sein (…). Der Antrag muss ausreichend begründet sein. Nicht ausreichend begründete Anträge kann die telc GmbH (Anm. v. mir: ein Tochterunternehmen des DVV) bereits aus diesem Grund zurückweisen. (…)“
    Mit der zu erzielenden Sprachniveaustufe A2 bzw. B1/skalierter DTZ ein schwieriges bis unmögliches Unterfangen für die/den anfechtende_n, Prüfungsteilnehmer_in. Außenhilfe scheitert u.U. an Finanzmitteln. Aber es gibt ja die mit den Trägern zusammenarbeitenden Migrationsdienste…

    „§ 3 Prüfungsinhalt und -umfang
    Aufbau, Inhalt, Ablauf und Bewertung der Prüfung werden im Modelltest sowie im Handbuch und den Durchführungs- und Organisationshinweisen zum DTZ verbindlich beschrieben.“

    Ein Hinweis ist ein Hinweis. Zur Vermeidung der Aufdeckung der Scheinselbstständigkeit der IntV-Lehrkräfte ist das Wort „Hinweis“ richtungsweisend verbindlich.

    Ist die Kombination „Hinweis + verbindlich“ selbst vor Gericht nicht eindeutig verbindlich genug? Bisher nicht. Kombi-Nation?
    Wir sind gespannt auf weitere, staatliche Wortkreationen…

    Dieser DTZ-Modelltest muss nach § 11 (3) IntV 4 Wochen vor Kursende als Übungstest im Integrationskurs verbindlich durchgeführt werden.

    Und noch was zur staatlich verordneten, extra-originellen Selbstständigkeit der IntV-Lehrkräfte die Mündliche Prüfung betreffend:

    „§ 10.3 (…) Prüfer_innen dürfen nicht mehr als zwölf Prüfungsdurchgänge pro Tag abnehmen.“

    DTZ = Deutsch – Test – für Zuwanderer
    Tja, allein für die Jungs, die da kommen!

  8. Roswitha Haala says:

    Aus „Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2993“, S. 9 vom 20.09.2010, „Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE“:

    Frage:„16. Welche Maßnahmen wurden infolge der 14. Sitzung der Bewertungskommission vom Dezember 2009 ergriffen, in der Aktivitäten zur Verbesserung der Beschäftigungssituation von Lehrkräften gefordert bzw. vom BAMF laut Protokoll auch in Aussicht gestellt wurden?“

    Antwort der Bundesregierung:“Der Bundesminister des Inneren hat in der 5. Sitzung des Innenausschusses am 9. Februar 2010 angesichts der derzeitigen Haushaltslage darauf hingewiesen,“(…) dass das Hauptinteresse eindeutig darin liegen müsse, möglichst viele Interessierte an den Kursen teilnehmen zu lassen und nicht eine möglichst gute Bezahlung der Lehrkräfte zu ermöglichen“ (siehe Ausschussprotokoll Nummer 17/5, Seite 15). (…)

    Ahja, Ausschuss.

    Wortspiel:
    In einem privatwirtschaftlichen Unternehmen wird darüber auch Buch/Protokoll geführt, da steuerlich absetzbar.
    2010 betrug die 1 Jahr unterschreitbare Mindesthonorargrenze 15 € pro UE*.

    Nach §§ 198 i.V.m. 141 Abs. 1 SGB III wurde bis Mitte 2005 „(…) bei Honorarkräften in Aus- Fort- und Weiterbildung von der AA pro gehaltener Unterrichtsstunde* eine zusätzliche Stunde für Vor- und Nachbereitung angenommen“**. Letztere unbezahlt!

    15 € Honorar : 2 = 7,50 € Honorar.

    Zur Erinnerung: In 45 Jahresarbeitswochen in Vollzeit bei 20 € pro UE* kommt die IntV-Lehrkraft /Single monatlich maximal auf 990,85 € netto.

    2010 bei 15 € pro UE* waren es noch mindestens 25 % weniger. Maximal 743,14 € netto!

    De Maiziere 2010:“(…) und nicht eine möglichst gute Bezahlung der Lehrkräfte zu ermöglichen.“ Wovon sprach der damalige und heutige Innenminister???
    Er sollte sich mal über Ausbildungsvergütungen schlau machen…

    **„Leitfaden für Arbeitslose, Rechtsratgeber zum SGB III“, Fachhochschulverlag, 22. Auflage S. 194

  9. Roswitha Haala says:

    Zur Info:

    Das BSG/Bundessozialgericht hat mit seiner Entscheidung vom 04.06.2009 Az. B 12 KR 31/07 R deutlich gemacht, dass ein Statusfeststellungsantrag gemäß § 7a SGB IV bei der DRV Bund keinen Fristen unterliegt. Das bedeutet, dass dieser Antrag auch noch nach der Beendigung einer Beschäftigung ohne Weiteres möglich und zulässig ist.

    Und noch `ne Info:

    Liegt der Lohn um mehr als ein Drittel unter der üblichen tariflichen Bezahlung, so handelt es sich dabei um einen sittenwidrigen Lohn. Das entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz. An das Urteil sind auch Unternehmen gebunden, für die der jeweilige Branchen-Tarifvertrag nicht gilt. (Az.: 5 Sa 6/08)

    “Kurzgutachten (…)” aus Dezember 2009, Ramboll, S. 14:”Am deutlichsten ist der Unterschied zu Lehrkräften im Schuldienst, deren Einstiegsarbeitnehmerentgelt bereits um 71 Prozent über dem Entgelt für Lehrkräfte im Integrationskurs liegt.” Obwohl bei dieser Berechnung der „versteckte“ Arbeitgeberanteil, Sonderzahlungen etc. unberücksichtigt blieben.

    Vergl. ebenso:
    Landesarbeitsgericht Bremen, Urteil vom 28.08.08
    Landesarbeitsgericht Bremen, Urteil vom 17.06.08
    Landesarbeitsgericht Hessen, Urteil vom 07.08.08
    LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.05.08
    LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.02.07
    Arbeitsgericht Dortmund, Urteil vom 29.05.08
    Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.04.09
    Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.04.06
    Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.03.04

  10. Roswitha Haala says:

    Im Fach Englisch wird in NRW sowie NDS ebenfalls nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen/GER unterrichtet. Ziel ist in NRW nach 5 Schuljahren B1 für den Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife)!
    Im Integrationskurs sind dafür (B1) ca. 10 Monate – bei landesüblichen Ferien – / 600 Unterrichtseinheiten/UE vorgesehen!
    Fach Englisch s.o. Hauptschulabschluss (5 Schuljahre) A2-Niveau/GER mit Anteilen von B1.

    In Englisch/NRW werden pro Schuljahr 5 schriftliche Klassenarbeiten verlangt. Davon kann 1 in anderer Form gestaltet werden. Im Integrationskurs sind`s mindestens 10 Tests + 6 Briefe + Formulare + Vorbereitung auf die Zwischen-Modellprüfungen (mind. 2, davon DTZ-Modellprüfung, vorher ZD verbindlich). Durchführung der Modellprüfungen gemäß § 11 (3) IntV. Zuletzt die Abschlussprüfung Sprachkurs / § 17 IntV.

    Der Kernlehrplan des Faches Gesellschaftslehre/Hauptschule/NRW/ 5 Schuljahre ist mit den Orientierungskurs-Inhalten des Integrationskurses vergleichbar. Zeit bis 2009: 30 UE bzw. 6 Tage je 5 UE. Letzte Stunde: Abschlusstest gemäß § 17 IntV.
    Ab 2009 45 UE / 9 Tage je 5 Stunden. Derzeit 60 UE bzw. 12 Tage volles Programm in der frisch erlernten Sprache…

    Ich denke, dies zeigt unter welcher Leistungsdichte und -druck Integrationskurslehrkräfte unterrichten, die Kursteilnehmenden lernen. Erschwerend kommt hinzu, dass es sich um heterogene Lerngruppen handelt. Im Gegensatz zu allgemeinbildenden Schulen.
    Z.T. „bildungsferne Teilnehmer_innen“. Eher ein „Wunder“, dass ca. 54 % der Teilnehmenden in dieser kurzen Zeit B1 erreichen! Im Orientierungskurs liegt die Bestehensquote bei ca. 90 %.

    Während die Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen (gut) von ihrem Einkommen leben können, sozialversicherungsmäßig abgesichert sind, erhalten die Integrationskurslehrkräfte in Vollzeit monatlich maximal 990,85 € netto/Single (45 Jahresarbeitswochen). Kein AlG I – Anspruch.

    Und im Gegensatz zur Englischlehrkraft an allgemeinbildenden Schulen z.B. NRW/NDS müssen die Integrationskurslehrkräfte gegen ihre politisch gewollte Scheinselbstständigkeit langatmig, geduldig vorgehen!

    Die Kernlehrpläne für Englisch und Gesellschaftslehre sind im „Bildungsportal NRW“ nachzulesen.

  11. R.Haala@web.de says:

    Den Vorschlag des “Ex-Dozenten” könnt ihr im DaF-Forum unter nachlesen:
    “Re: Illegale Beschäftigung – Strafanzeige gegen Sprachschulbetreiber
    geschrieben von: Ex-Dozent ()
    Datum: 27. August 2014 16:39″

    Meine Antwort dort, falls sie veröffentlicht wird (moderiertes Forum):

    Re: Illegale Beschäftigung – Strafanzeige gegen Sprachschulbetreiber
    geschrieben von: Roswitha Haala
    Datum: 02.09.14 18:01

    Hallo Ex-Dozent,

    deinen Ausführungen kann ich nur zustimmen und herzlichen Dank!!!

    Ex-Dozent:”4.Geschütztes Rechtsgut der § 266a Abs. 1 u. 2 StGB sind die Vermögensinteressen der Sozialversicherungsträger, und somit letztlich die Funktionsfähigkeit der Sozialversicherung insgesamt.”

    Genau darin liegt unser “Rechtsstaat” begraben: Den “Vermögensinteressen der Sozialversicherungsträger” stehen die Vermögensinteressen der Bundesregierung, die sich mal locker mehr als 80 Millionen Euro für den G7-Gipfel im Juni 2015 feudal feudalistisch genehmigt*, rein gar nicht entgegen! Dumpingpreise für Integrationskurse, daraus resultierende Dumping-Honorare für die Lehrkräfte alles bestens kalkuliert.
    Und die IntV-Verpflichteten (priv. Träger – aber keineswegs die VHSen für ihre Verwaltungs-Angestellten; / Lehrkräfte) müssen ihre Sozialversicherungen fürs bundesrepublikanische Sparmodell selbst bezahlen! Hartz IV-Aufstockung, die mögliche Grundsicherung im Alter, falls sie es erleben, alles billiger, als die angemessene Bezahlung.

    Da zeigt Finanzminister Schäuble nicht nur Journalistinn_en his tongue.

    Die “Vermögensinteressen der Sozialversicherungsträger” greifen offensichtlich nur bei privaten Unternehmen, die nicht im Auftrag der Bundesregierung agieren. Jedoch, kippt eine priv. Sprachschule bzgl. IntV-Integrationskurse, kippt auch der größte Partner des BAMF, der DVV. Dies gilt es zu verhindern.

    Am besten wie im Fall einer Kollegin, bei der die DRV Bund selbst ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis feststellte: Hier ruht die Klage der DRV Bund, sanft. Die Kollegin ist – wie sonst der IntV-Träger, bei mir VHS – Beigeladene. Warten auf ein Bundes-Urteil?!

    Die Staatsanwaltschaft untersteht dem Bundesjustizministerium und ist somit weisungsgebunden. Dennoch unterstütze ich unbedingt deinen “Praxistipp” als Test der “Rechtsstaatlichkeit”:

    Ex-Dozent:”Praxistipp: Mehrere, sich ähnelnde Strafanträge einreichen, in regelmäßigen Abständen, z.T. anonym, z.T. mit vollständiger Anschrift – soweit der Mut dazu vorhanden ist. Die Masse machts, ansonsten wird sich kein Staatsanwalt finden, der seine Nase mal ein bischen tiefer in die uns allen bekannten Sachverhalte steckt.”

    Kolleginn_en macht es. Zieht den Vergleich, den ihr hier im Forum unter “Antrag zur Statusfeststellung” zum Fach Englisch/GER an allgemeinbildenden Schulen findet.

    “Schulpflichtige Kinder/Jugendliche” sind kein wirkliches Argument, denn die Teilnehmenden am IntV-Integrationskurs sind ebenfalls zum größten Teil über ABH/Ausländerbehörde und TGS/Träger der Grundsicherung/Hartz IV samt Eingliederungsvereinbarung verpflichtet.
    2010 laut BAMF-Integrationskursstatistik insgesamt 54,4 %.

    Alle Teilnehmer_innen müssen vom BAMF zugelassen werden.

    Wer was braucht, kann sich bei mir melden. “Undercover” erfahren Vergnügliches.

    *”Zahl des Tages”, Mindener Tageblatt vom 30.08.2014

  12. R.Haala@web.de says:

    gegen-hartz.de:„Klagedauer an Sozialgerichten begrenzt
    Es gibt Verfahren an den Sozialgerichten, die dauern zwischen vier und acht Jahren. Dieser Praxis schob nun das Bundessozialgericht einen Riegel vor. Allerdings billigten die Bundesrichter ihren Kollegen an den Landes- und Sozialgerichten eine Verfahrensdauer von maximal einem Jahr zu.

    04.09.2014

    Klagen an den Sozialgerichten oder Landessozialgerichten dürfen maximal 12 Monate liegen gelassen werden. Werde die Bearbeitungszeit überschritten, müsse dies konkret begründet werden. Das urteilte aktuell das Bundessozialgericht in Kassel (Az.: B 10 ÜG 2/13 sowie andere). Zwar grenzten die Richter die Bearbeitungszeit ein, gaben allerdings den Richtern auch eine entsprechende Zeit, um sich zu organisieren. Das BSG anerkannte an, dass zahlreiche Gerichte mindestens seit Hartz IV überlastet sind.

    Das Grundgesetz sowie die Europäische Menschenrechtskonvention billigt jedem Staatsbürger zu, Gerichtsverfahren in „angemessener Zeit“ zu erhalten. Dauerte die Eröffnung übermäßig lang, konnten die Kläger zu damaliger Zeit nur den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen. Auf Drängen des EGMR trat allerdings Ende 2011 das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren Ende 2011 in Kraft. Laut Gesetz können die Kläger bei Stillstand des Verfahrens eine sogenannte Verzögerungsrüge erheben. Nach frühestens sechs Monaten kann dann eine Entschädiungsklage erhoben werden. Für jeden Monat, der verzögernd angesehen wird, beträgt der Entschädigungsanspruch 100 Euro.

    Zuständig für die Landes- oder Sozialgerichte sind die Länder selbst. Wie die Bundesrichter argumentieren, müssen die verschiedene Interessenslagen von Kläger und Haushalt in Einklang gebracht werden. Das bedeutet, einerseits sollen die Kläger möglichst schnell ihre Klage bearbeitet bekommen und auf der anderen Seite muss die Haushaltslage des Landes in Betracht gezogen werden. Das gelte zum Beispiel, dass Länder mit Rücksicht auf den Steuerzahler nicht zu viele Richter einstellen können.

    Weil es vielerorts derzeit eine regelrechte Klageflut aufgrund der Hartz IV Gesetzgebungen gibt, sei es nicht möglich, jede Klage schnell zu bearbeiten. Das Bundessozialgericht gab daher den Richtern einen zeitlichen Spielraum von 12 Monaten vor. Das gilt für jede Instanz, nicht für das Gesamtverfahren.

    Es komme aber auch auf das Verhalten der Kläger an. Wenn immer wieder neue Schriftsätze und Anträge teilweise in einer Länge von 300 Seiten eingereicht werden, könne das Verfahren so auch in die Länge gezogen werden. Vor allem wenn Gutachten noch hinzugezogen werden, könnten die Gerichte nicht nach „Schema F“ verhandeln. Daher entscheide auch der Einzelfall.
    Alle Klagen wegen überlanger Verfahrensdauer wurden nun an die Landessozialgerichte zurück verwiesen. Diese müssen nun über eine jeweilige Entschädigung entscheiden. Teilweise dauern die Verfahren bereits schon acht Jahre. (wm)“

    Tja, Juli 2007 Klage eingereicht. Februar 2012 der 1. Gerichtstermin bzgl. VHS 1.
    Dank des “übersehenen Formfehlers” des GEW-Anwaltes und der Verzögerungstaktik der DRV Bund geplatzt. September 2014 immer noch mit den “Schriftsätzen” zu VHS 1 beschäftigt. Dabei ist alles so eindeutig…….. verhinderungswürdig. Scheinselbstständigkeit im Auftrag der Bundesregierung darf einfach nicht sein!
    Und ist im doppelten Sinne zu verstehen.

  13. R.Haala@web.de says:

    Gegen-hartz.de: „CSU-Abgeordneter verhöhnt Hartz IV Bezieher
    Erwerbslose seien sogenannte “Grüppel”
    11.09.2014
    Wie weit ist eine Partei gesunken, die sich nicht nur christlich sondern obendrein auch noch sozial nennt. Es gab keinen Widerspruch, als der CSU Bundestagsabgeordnete Stracke bei seiner Rede Erwerbslose als „faule Grüppel“ bezeichnete. Was auch immer das bedeutet, “Krüppel” oder “Rüpel” (?), es ist eine Herabwürdigung von Menschen, die in bitterer Not sind.
    Einzig und allein die Linken-Co-Vorsitzende Katja Kipping äußerte Kritik daran. Allerdings folgenlos; einen Rüffel gab es für den CSU Volksvertreter allerdings nicht. Stattdessen dürfte dieser in einer Kurzintervention noch einmal seine “Position” erneut darlegen.
    Meine (Katja Kipping) Replik auf CSU Mitglied Stracke, der sich bemüßigt fühlte Erwerbslose als “faule Grippel” (sic.) zu verunglimpfen und dies anschließend in einer Kurzintervention auch noch einmal bekräftigte.“

    MdB Stracke “verhöhnt” damit u.a. auch die Arbeit der IntV-Lehrkräfte! Was für ein überaus reflektierter Hohn!!!
    Meine Güte, wer wählt so was und finanziert ihm damit ein sehr gutes Einkommen? Auf zur Verbraucher_innen-Beratung!
    Hartz IV entspräche real seinem geistigen Erkenntnisvolumen, fern ab der Welt …

  14. R.Haala@web.de says:

    Heijei, Stephan Stracke/CSU ist Jurist und auch noch “Obmann” für folgenden:

    “Ausschuss für Arbeit und Soziales

    Lebensfragen

    „Arbeit und Soziales“ – hinter diesen Worten verbergen sich für alle Bürgerinnen und Bürger wichtige Politikbereiche wie Rente, Arbeitsmarktpolitik, Arbeitslosenförderung und Inklusion behinderter Menschen. Unsere sozialen Sicherungssysteme, vom Arbeitslosengeld bis zur Rente, müssen weiterentwickelt und zukunftsfest gemacht werden. Die Arbeitswelt wandelt sich und Gewerkschaften, Arbeitgeber und Politik gestalten sie. Die Teilhabe aller Menschen muss sichergestellt werden. Die Arbeit dieses Ausschusses ist von großer Bedeutung für alle Generationen.“

    Kerstin Griese © SPD Parteivorstand / Susie Knoll / Florian Jaenicke”

    im deutschen Bundestag.

    Welch ein “Bund” für die Bevölkerung!

  15. R.Haala@web.de says:

    Was macht ein bayrischer Bundestagsabgeordneter im Integrationskurs?

    Hochdeutsch lernen.

    Was machen der bayrische Bundestagsabgeordnete sowie diverse Bundesminister_innen im Orientierungskurs?

    Speziell die Themengebiete Verfassungsprinzipien, Grundrechte – hier besonders wichtig die Unterschiede zwischen Feudalherrschaft und Demokratie, Aufgaben des Staates und seine Pflichten, Recht und Alltag, Migrationsgeschichte, Interkulturelles Zusammenleben, das Sozialsystem – hier vor allem den § 266a StGB verstehen, geistig umsetzen und anschließend praktisch anwenden lernen.

    Die diese extravagante Lerngruppe unterrichtende IntV-Lehrkraft muss davon ausgehen, dass sie aufgrund der persönlichen Problematik der Lernenden für den (fast unmöglich erscheinenden) Lernerfolg viel Geduld und Durchhaltevermögen aufbringen muss.

  16. R.Haala@web.de says:

    Haha, auf Los geht`s BAMF:

    “Redaktion Mindestlohn, 17.09.2014:
    Jobcenter gehen verstärkter gegen Dumpinglöhne vor
     
    SVZ.de, 14.09. 2014
    Um Sozialmissbrauch schnell zu erkennen und gegen ihn vorzugehen, würden einige Jobcenter mittlerweile eigene Fachleute beschäftigen, schreibt das onlineportal der Schweriner Volkszeitung. Dafür würden die sogenannten Aufstocker unter die Lupe genommen. Also die Arbeiter, die wegen ihres niedrigen Lohns auf staatliche Zuwendungen angewiesen sind, um mit ihrem Einkommen wenigstens auf den Arbeitslosengeld-II-Satz zu kommen. Ihr Gehalt würde dabei mit dem branchenüblichen Standard verglichen – liege es deutlich darunter, werde bereits gezahltes Geld zurückgefordert. Wenn der Arbeitgeber es nicht zurückgeben wolle drohten Klage, Verhandlung – und notfalls der Gerichtsvollzieher. “Wenn jemand zu wenig Geld zahlt, dann zahlen wir zu viel – aus Steuergeldern”, so der Geschäftsführer des Jobcenters in Berlin-Spandau, Winfried Leitke über das strenge Vorgehen gegenüber Unternehmen, die Dumpinglöhne zahlen. Schließlich würden diese damit auch anderen Unternehmen ihrer Branche schaden.”

    Oder etwa kein BAMF-Dampf?!
    Merk_würdig…

     

  17. R.Haala@web.de says:

    “Redaktion Mindestlohn” DGB:
    Nach EuGH-Urteil zum Vergabefall: Keine Mindestlohn-Umgehungstrategien zulassen!
    AFP, 18.09. 2014
    Behörden könnten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge von deutschen Bietern nicht verlangen, dass auch deren Subunternehmer im EU-Ausland Mindestlöhne nach deutschem Recht zahlen müssten, berichtet die Nachrichtenagentur AFP. Solch eine Vorgabe würde die Dienstleistungsfreiheit einschränken, habe der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem in Luxemburg verkündeten Urteil entschieden.
    DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell kommentierte das Urteil: “Gerade die öffentliche Hand sollte mit gutem Beispiel vorangehen und alles unterbinden, was Lohndumpingprozesse befördert. Der Bund als Eigner der Bundesdruckerei darf keine Mindestlohn-Umgehungsstrategien zulassen, indem über Tochterfirmen in Nachbarländern Leistungen billiger eingekauft werden.”
    Anscheinend weiß DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell noch nichts von den Dumpinghonoraren der IntV-Lehrkräfte und der Nicht-Vergabe-Praxis des BAMF!

    Ganz anders folgendes, von mir gekürztes Stellenangebot vom 24.09.14 bei Campact:

    Online-Fundraiser/in bei Campact überwiegend in Verden/ Aller, Homeoffice in Norddeutschland oder Berlin auch möglich.
    Das Campact-Angebot
    – eine unbefristete Stelle (39 Std./Woche)
    – ein Gehalt in Anlehnung an den TVÖD 13 plus Kinderzuschläge (360 Euro für das erste Kind und 320 Euro für das zweite Kind)
    – die Möglichkeit, an drei von fünf Tagen in der Woche im Home-Office zu arbeiten

    Daran können sich Bundesregierung und BAMF ein Beispiel nehmen!

  18. R.Haala@web.de says:

    Sodele: TV-L 13
    „TVöD 13 ist die häufigste Entgeltgruppe für Uniabsolventen mit Diplom oder Master. Das Einstiegsgehalt liegt bei 3.186 €.

    Stufe 1 (Neueinstellung)
    3.271 €
    Stufe 2 (nach 1 Jahr)
    3.630 €
    Stufe 3 (nach 3 Jahren)
    3.824 €
    Stufe 4 (nach 6 Jahren)
    4.200 €
    Stufe 5 (nach 10 Jahren)
    4.720 €
    Stufe 6 (nach 15 Jahren)

    Tabelle gültig ab 01.01.2013. Angegeben sind die Monatsentgelte, abgerundet auf volle Euro.
    Datum: 08/13
    Quelle: oeffentlicher-dienst.info“

  19. R.Haala@web.de says:

    Klingelt`s? Gehalt nicht Honorar!

    Vorteile: sozialversichert mit (verstecktem) Arbeitgeber_innen-Anteil, vollkommene Absicherung im Krankheitsfall, angemessener Renten- und ALG I-Anspruch, evt. Sonderzahlungen wie Weihnachts- und zusätzliches Urlaubsgeld.

  20. R.Haala@web.de says:

    Deutsch als Zweit- bzw. Fremdsprache im staatlichen Auftrag nichts wert! Aber…
    zum Vergleich aus „EuW 08/09.2014“, S. 31, Zeitung der NDS-GEW:

    „Projekt `Spanischlehrer unterrichten in Niedersachsen´

    Im Rahmen dieses Projekts erteilen qualifizierte Lehrkräfte aus Spanien an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in Niedersachsen Spanischunterricht.
    Die Lehrkräfte erhalten Zeitverträge über zwei Jahre gemäß § 14 Abs. 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes mit i.d.R. 18 Wochenstunden vom 18.09.2014 bis 30.06.2016.
    Im 1. Halbjahr ist ein Drittel der Arbeitszeit für Hospitationen vorgesehen, sodass ein Unterrichtseinsatz von 12 Wochenstunden verbleibt.“

    Bezahlte Fortbildung während der Arbeitszeit, gell. Vgl. hierzu z.B. IntV-Integrationskurse…

    „Außerdem werden die Kolleginn_en durch eine_n von der Schule benannte_n Mentor_in betreut. (…)
    Bei den Sprachlehrkräften handelt es sich um Lehrkräfte, die über ein wissenschaftliches Hochschulstudium mit anschließendem pädagogischen Teil verfügen. Sie werden nach dem Eingruppierungserlass der TV-L beschäftigten Lehrkräfte vergütet. (…)
    Mehrere spanische Lehrkräfte haben bereits vor der Einstellung in Niedersachsen Lehrtätigkeiten ausgeübt. Diese können als einschlägige Berufserfahrung nach § 16 Abs. 2 TV-L anerkannt werden und die Einstufung in eine höhere Stufe der Entgeltgruppe 12 oder 13 zulassen. (…).“

    Also TV-L 12 oder 13. Bei Berufserfahrung allerdings eine höhere Stufe, s.o..
    Auch dies nicht in IntV-Integrationskursen!
    Den Spanischlehrkräften sei dies alles berechtigterweise “gegönnt”.
    Aber: Kalilunajaaadurga! An unsere DaF/DaZ-Behörden und Institutionen!

  21. R.Haala@web.de says:

    “gegönnt” in Anführungszeichen, da mir auf die Schnelle kein besseres Wort einfiel.

    Das Wort “gönnen” an sich, mag ich nicht. Es wirkt aus dem Defizit.
    Vgl. gönnerhaft, Gunst, begünstigen, (…) günstig wird zuletzt daraus. Und da sind wir wieder bei den IntV-Integrationskursen.
    Sodele: Den Spanischlehrkräften steht dies alles berechtigterweise zu.

  22. R.Haala@web.de says:

    Ergo:

    Eine Spanierin, ein Spanier mit abgeschlossenem Studium “Deutsch als Fremdsprache” muss, um in IntV-Integrationskursen unterrichten zu dürfen, gemäß der Beschränkung der Berufsausübungsfreiheit/Grundgesetz, die verkürzte BAMF-Zusatzquali erfolgreich, auf eigene Kosten, in ihrer Freizeit abschließen. Kann aktuell in IntV-Integrationskursen in Vollzeit (25 Unterrichtsstunden/UE/Wo.) monatlich maximal 990,85 € netto/Single verdienen.

    Selbige Spanierin bzw. Spanier bewirbt/bewarb sich stattdessen für Spanischunterricht an oben genannten allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen. Sie/er erhält als Einstiegsgehalt z.B. TVL 13, Stufe 1. In Vollzeit sind dies 3.271 € brutto. (Seit 2013 Lohnerhöhung um 5,68 %, hier unberücksichtigt.)

    Dreisatz: 27 UE/Wo. = 3.271 € / 20 UE/Wo. = 2.422,96 € brutto.

    Bei angestellten Singles ist die Grobnettorechnung minus ein Drittel Abzüge (Lohnsteuer, hälftige Sozialversicherungsbeiträge).
    Ergibt monatlich ca. 1.615,31 € netto bei 20 UE/Wo statt 25 UE/Wo.-Integrationskurs ohne Einbeziehung der landesüblichen, zusätzlichen Sonderzahlungen. Krankheit, Ferien – kein finanzielles Problem! Der € rollt. Zusätzlich Arbeitslosengeld /ALG 1 – Anspruch.

    Allen DaFler_innen der EU-Länder oder russischen Lehrkräften ist zu empfehlen, sich erst einmal an allgemeinbildenden Schulen aller Bundesländer umzuhören, bevor sie sich um eine IntV-Integrationskurszulassung bemühen!

  23. You can definitely see your enthusiasm within the article you write.
    The arena hopes for even more passionate writers such as you who are not afraid to say how they believe.
    At all times go after your heart.

  24. Roswitha Haala says:

    Herzlichen Dank!
    Das Herz ist das Kraftzentrum, der Lebensmuskel der Person. Die Gebärmutter u.a. das lebensspendende Zentrum auch für Andere. Lässt sich auch auf die Chakren beziehen.

    Es ist schon arg, was im staatlichen Auftrag so alles geschieht. Wie das Recht gebeugt wird. Humor, persönliche Ausgewogenheit und selbige, freie Entscheidungsmöglichkeiten, samt Einzelpersönlichkeiten und IBP schenken Kraft!

  25. Roswitha Haala says:

    Hier ein Link zum weiteren, “rechtsstaatlichen” Vorgehen einer VHS:

    [www.landeszeitung.de]

    Nicht einschüchtern lassen! Wer möchte schon ein schüchternes, angepasstes Leben, das doch nur eine öde Existenz darstellt?

    Aber, nur “gemeinsam sind wir stark”!

  26. Roswitha Haala says:

    Doppelt hält/prägt besser:

    GEW-Webseite http://www.gew.de/Schwerpunkt_Wilder_Westen_Weiterbildung.htm mit Zensur?:

    17.11.2014:

    “Sehr geehrte Moderator_innen,

    wieso wurde mein folgender Beitrag vom 11.11.14 noch nicht freigeschaltet?

    Mit interessierten Grüßen

    Roswitha Haala”:

    Uschi Martens-Berkenbrink:”Allein: Die Gerichte in Kiel oder Hannover z.B. haben uns nicht Recht gegeben.”
    Ich wurde als Klägerin in Hannover von einem GEW-Anwalt vertreten. Entgegen meines Mandatsauftrages wurde plötzlich nicht mehr wie telefonisch abgesprochen gegen das BAMF, sondern gegen die beiden VHSen vorgegangen. Erst kurz vor dem 1. Gerichtstermins (Febr. 2012) entdeckte der GEW-Anwalt seinen übersehenen Formfehler (dafür habe ich einen Anwalt!) bzgl. VHS 1, weshalb der Gerichtstermin platzte. Die DRV Bund musste die Kosten übernehmen.

    Verschieben wollte der GEW-Anwalt damals nicht, da “gute Aussichten auf Erfolg” bestanden und die Berliner Runde nahte. Ich hatte ihm allein aufgrund seiner GEW-Zugehörigkeit vertraut! Und wurde eines Besseren belehrt.

    Bzgl. VHS 2 reichte er prozessrelevante Unterlagen nicht ein, obwohl der LSG-Richter ihn mit einem 2. Anschreiben nochmals an eine Stellungnahme erinnerte. Auch während der mündlichen LSG-Verhandlung (2013) wirkte der GEW-Anwalt unvorbereitet. Entsprechend negativ fiel das LSG-Urteil aus.

    Ich kündigte dem GEW-Anwalt daraufhin sein Mandat und wechselte zurück zu meiner
    1., privaten Kanzlei aus 2007, mit der ich den geplatzten Gerichtstermin gegen die VHS 1 erneut bearbeite. Statt “guter Aussichten auf Erfolg” bescheinigte der GEW-Anwalt per Mail – kurz nach LSG 2013 – für dieses Verfahren nun “geringe Aussichten”! Danke!

    Mein Fazit aus diesem Verlauf: Es war ein großer Fehler, dass ich 2010 zu dem GEW-Anwalt wechselte.

    Das Urteil gegen die VHS Lüneburg erstritt die Klägerin mit dem Anwalt ihres Vertrauens, den die GEW nicht bezahlen wollte.

    Nicht das DaZ-Netzwerk (tot) forderte 30 € Honorar, sondern bereits 2008 Aktion Butterbrot (tot). Von der noch aktiven, unabhängigen Initiative Bildung Prekär/IBP distanzierte sich die GEW im Frühjahr 2014.
    Die GEW verlangt aktuell gemäß GEW-Weiterbildung Dez. 2013 TV-L 13 für Integrationskurs-Lehrkräfte. Die Bundesregierung hat weder an 30 € geschweige denn an TV-L 13 Interesse.

    GEW-Antwort:

    Sehr geehrte Frau Haala,

    Sie berichten über einen Rechtsschutzfall und lasten dabei der GEW bzw. dem von der GEW beauftragten Rechtsanwalt schwere Fehler und Versäumnisse an. Mit der Nichtveröffentlichung Ihres Beitrages wollen wir vermeiden, dass die GEW auf der Grundlage des Presserechts ggf. Rechtsmittel gegen Ihre Darstellung des Falls einlegt.

    Mit freundlichen Grüßen

    U…..de

    ———————————————————————————————
    GEW-Hauptvorstand
    U…..e
    Pressesprecher und
    Redaktionsleiter „Erziehung und Wissenschaft“
    Reifenberger Str. 21
    60489 Frankfurt am Main
    Te.: 069/78973-1…
    Fax: 069/78973-2…
    u…r….@gew.de

    18.11.14
    Sehr geehrter Herr R….,

    ich denke, Sie werden sich nicht darüber wundern, dass ich in Ihrer Begründung bzgl. der Nichtveröffentlichung meines Beitrages eine “Androhung” bzgl. GEW-Möglichkeiten sehe.
    “Ggf. Rechtsmittel” äußerte damals auch der GEW-Anwalt. Meine Antwort damals und heute: “Wenn Sie mir die Wahrheit verbieten wollen, können Sie mich gerne verklagen.”

    Meine “schweren Vorwürfe” gegen den GEW-Anwalt lassen sich schriftlich be- und nachweisen. Von daher scheue ich mit Sicherheit nicht die gerichtliche Auseinandersetzung mit der GEW bzw. “dem GEW-Anwalt”.

    Mit freundlichen Grüßen

    Roswitha Haala

    Ist/war dies ein erneuter Einschüchterungsversuch oder ergibt sich daraus nicht auch folgende, mögliche Fragestellung:
    Bestätigt die GEW mit ihrer Antwort „(…) lasten dabei der GEW bzw. dem von der GEW beauftragten Rechtsanwalt schwere Fehler und Versäumnisse an. (…)“ nicht, dass der GEW-Anwalt „ schwere Fehler und Versäumnisse“ beging?

    Knittelreim mit bekannter Melodie:
    Wer will mich verklagen?
    Der wird sich selber jagen!
    Fidelrallala, Fidelrallala, ja, ja!

  27. Roswitha Haala says:

    Nachricht von der beklagten DRV Bund aus Dezember 2014 bzgl. VHS 1:

    „In dem Rechtsstreit

    Roswitha Haala gegen DRV Bund

    Az. (…)

    verbleibt (Anm. von mir: versteh ich nicht im Satzzusammenhang) haben wir den Schriftsatz der Klägerin zur Kenntnis genommen. Gründe für eine Änderung der Rechtsauffassung der Beklagten sind nicht ersichtlich.
    … Klageabweisungsantrag (…)“. Keine detaillierte Begründung, sondern Ansage:

    Die Erde ist eine Scheibe und wer das nicht glaubt… wird an vergangen/verarbeitet geglaubte Zeiten erinnert.
    Vergleichbar mit folgendem Satz aus GEW-Stellungnahme bzgl. IBP, Frühjahr 2014 „(…) Wie schön, wenn man alles bekäme, wenn man nur mit dem Fuß aufstampft !“ Genau das macht die DRV Bund. Sie ist ja auch eine staatliche somit Macht – volle Institution/Behörde…

    Die phantasievoll detaillierte Begründung überlässt die DRV Bund wahrscheinlich wie gehabt dem Anwalt der beigeladenen VHS 1.

  28. Roswitha Haala says:

    Um kein Missverständnis, sondern ein Miss* Verständnis aufkommen zu lassen, eine Ergänzung: “Genau das macht die DRV Bund.” Sie stampft mit dem staatlich “macht – vollen” Fuß auf und sitzt aus.

    * und Mister

  29. Roswitha Haala says:

    Zur Info:
    Redaktion Mindestlohn 13.1.15:
    “Mindestlohnhotline

    Vom 2. Januar bis 31. März 2015 erhalten Ratsuchende unter 0391/4088003* erste Informationen rund um das Mindestlohngesetz.
    Mo-Fr: 07:00 – 20:00 Uhr
    Sa: 09:00 – 16:00 Uhr
    * zum Festnetztarif”

  30. Roswitha Haala says:

    Liebe Kolleg_innen,

    Supernachricht:
    Linda Sulimma hat auch ihren Prozess gegen die VHS Lüneburg in 2. Instanz beim Landesarbeitsgericht Hannover mit dem Anwalt ihres Vetrauens, den die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft/GEW nicht bezahlen wollte, gewonnen!!!

    Revision ist nicht möglich.

    Die Volkshochschule wird verpflichtet ihr seit März 2013 ein angemessenes Gehalt (!) und alle Sozialversicherungsbeiträge nachzuzahlen.

    Es betrifft den 2. Bildungsweg/Schulabschlusskurse, vorwiegend freiwillige Erwachsene. Vergleiche Integrationskurse!

    Mit ihrem Mut, das Risiko der (hohen) Kosten nach GEW-Absage auf sich zu nehmen, hat sie vielen Anderen den Weg ins angemessen bezahlte Angestelltenverhältnis geöffnet!

    Es sind bereits einige weitere Prozesse anhängig oder in Vorbereitung. Nach Lindas 1. Urteil/Arbeitsgericht auch anderenorts durch die GEW vertreten (s. GEW online). Nun, ein Leichtes dank Lindas Vorlage für diese GEW-Anwälte. Kann nix mehr so schief gehen, wie z.B. bei mir…. 🙂

    Das Aktenzeichen beim Landesarbeitsgericht Hannover ist 6 Sa 595/14 .
    Zur Erinnerung und Kommentare lesen: http://www.landeszeitung.de › Lokales › Lüneburg
    Der damalige “bittere Sieg” ist jetzt ein freudiger, denn die Kündigungsschutzklage wurde rechtzeitig von dem Anwalt ihres Vertrauens eingereicht.

    “Mein GEW-Anwalt” hatte mich damals nicht über die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage informiert bzw. als “meine” anwaltliche Vertretung, die ja rechtlich kompetent sein müsste, so wie es sich eigentlich gehört, die Inititative dafür ergriffen.

    Aufgrund meiner anwaltlichen Erfahrungen, wäre ich schon längst raus aus der GEW! Aber, um nicht die Prozesskosten zurückzahlen zu müssen, muss ich die vorgegebene Frist einhalten!

  31. Roswitha Haala says:

    Web.de 24.1.15:“Berlin (dpa) – Immer mehr Erwerbstätige können laut Statistischem Bundesamt kaum von ihrem Einkommen leben. Ende 2013 bezogen rund 3,1 Millionen Erwerbstätige ein Einkommen unterhalb der Armutsschwelle.
    Das waren 25 Prozent mehr als im Jahr 2008, als diese Zahl noch bei rund 2,5 Millionen lag, wie die “Saarbrücker Zeitung” unter Berufung auf eine Sonderauswertung der Statistiker berichtete.
    Demnach ergaben Haushaltsbefragungen, dass 379 000 der armutsgefährdeten Erwerbstätigen im Jahr 2013 ihre Miete nicht rechtzeitig bezahlen konnten. 417 000 verzichteten auf ein angemessenes Heizen, und 538 000 sparten beim Essen, indem sie nur jeden zweiten Tag eine vollwertige Mahlzeit zu sich nahmen. Für rund jeden zweiten Betroffenen (1,5 Millionen) sei bereits ein einwöchiger Urlaubsaufenthalt im Jahr nicht bezahlbar gewesen. Fast 600 000 Betroffene hätten sich kein eigenes Auto leisten können.
    Als armutsgefährdet gilt dem Bericht zufolge, wer einschließlich aller staatlichen Transfers wie zum Beispiel Wohn- oder Kindergeld weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens erzielt. 2013 lag diese Schwelle in Deutschland bei 979 Euro netto im Monat.“ © dpa

    Ab Mitte 2013 erzielten IntV-Integrationskurslehrkräfte in Vollzeit – 45 Jahresarbeitswochen – maximal 990,85 € netto/Single. Also knapp über der Armutsgrenze von 979 €. Bei Krankheit weniger. Berufliche Qualifikation und Weiterbildung lohnt sich für im staatlichen Auftrag Tätige nicht! Da muss erst gegen öffentliche Institutionen geklagt werden (s.mein vorheriger Kommentar)!

  32. Roswitha Haala says:

    Zum LAG-Urteil bzgl. VHS Lüneburg

    Zitat von Erwin Denzler/GEW aus DaF-Forum:

    “(…) Aber überraschend ist eher, dass die VHS sich überhaupt erst verklagen hat lassen.

    Denn es geht um den “Bereich der Vorbereitungskurse auf den Haupt- und Realschulabschluss”. Spätestens seit dem Urteil Bundesarbeitsgericht, 12.09.1996, Az.: 5 AZR 104/95, ist das feststehende Rechtsprechung. Und auch damals ging es um schulische Maßnahmen einer VHS. “Das für Lehrer an allgemeinbildenden Schulen Ausgeführte gilt auch für Lehrkräfte, die – wie die Klägerin – in schulischen Lehrgängen, etwa der Volkshochschule oder eines privaten Abendgymnasiums, unterrichten”, sagte damals das BAG.
    Überraschend ist eher, dass nach dem Bericht des NDR in einem anderen Verfahren das Arbeitsgericht gegenteilig entschied. (…)”

    Also schon alles erledigt? Warum bieten VHSen trotz dieses BAG-Urteils aus 1996 (!) solche Kurse bloß an?!
    Warum handelt ein öffentlich rechtlicher Anbieter jahrelang bewusst – hat einen engagierten DVV-Justiziar – gegen geltendes Recht?

    Öffentlich rechtlich oder bewusst verdeckt unrechtlich?
    Wie handelt die Rechtsstaatsbehörde “Staatsanwaltschaft” in einem solch öffentlich rechtlichen Fall im Vergleich zu Privatunternehmen?

  33. Roswitha Haala says:

    Re: “Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status”
    geschrieben von: Roswitha Haala
    Datum: 16.02.15 23:33

    Dieses erhielt ich und die Netzwerker_innen von der Initiative Bildung Prekär/IBP

    BAMF-Anschreiben an die Lehrkräfte der Integrationskurse – via Mailverteiler -, sprich über die Träger:

    „Aktualisierung der Adressdatei

    320-9500.12.11.1

    Nürnberg, 04. Februar 2015

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Sie sind vom Bundesamt als Lehrkraft zum Unterricht in Integrationskursen zugelassen. Wir aktualisieren zur Zeit die Adressdatei der zugelassenen Lehrkräfte. Sofern Sie als Lehrkraft in Integrationskursen eingesetzt werden bzw. weiterhin eingesetzt werden möchten, bitte ich Sie, uns Ihre aktuelle Adresse mitzuteilen bzw. die vorhandene Adresse zu bestätigen, bis spätestens 20. Februar 2015 per Mail an LK-Integration@bamf.bund.de

    Sofern wir keine Rückantwort erhalten, werden wir Ihre Daten deaktivieren. Ihre Zulassung als Lehrkraft ist hiervon nicht berührt. Es geht allein um die Aktualisierung der Erreichbarkeit.
    Sollten Sie die Frist versäumen, aber weiterhin in Integrationskursen eingesetzt werden wollen, aktivieren wir Ihre Daten selbstverständlich wieder.

    Ich möchte Sie bitten, das Bundesamt stets über künftige Adressänderungen unter o.g. Mailadresse zu unterrichten.

    Im Voraus vielen Dank für Ihre Unterstützung!

    Mit freundlichen Grüßen

    Im Auftrag gez. Dr. Friederike von Andrian-Werburg“

    “Ich möchte Sie bitten, das Bundesamt stets über künftige Adressänderungen unter o.g. Mailadresse zu unterrichten.”

    Ohje! Die Kontrolle über angeblich selbstständige Lehrkräfte, die angeblich rein gar nix mit dem BAMF zu tun haben, ist alles 😉 .
    Das Vertragsverhältnis besteht angeblich nur zwischen Träger und BAMF. Deswegen ja auch dieses höfliche Bittgesuch 😉 .

    “Allgemeine Nebenbestimmungen” zur Trägerzulassung, BAMF 13.11.2008, S. 2, 2.2.:”Ein Wechsel der Lehrkraft/Lk ist dem Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.” Unbezahlte Krankheit, unbezahlter Urlaub, jeder wie immer unbezahlte Fehltag der “selbstständigen Lk” muss vom Träger an das BAMF unverzüglich weitergeleitet werden. Dies erzähl mal einer wirklich selbstständigen Person!

    Dass von dieser unerlaubten Datenweitergabe die meisten LK nichts wussten/wissen, für sie somit kein Datenschutz besteht, ist diesem “Rechtsstaat” und seinen dafür zuständigen Behörden mehr als egal, da politisch gewollt. Siehe unten Link zur Rechtsbeugung.

    Das einzig Zutreffende, was “mein” damaliger GEW-Anwalt äußerte, war seine an mich gerichtete Frage beim 1. Treffen Dez. 2010 in seiner Kanzlei:

    “Wissen Sie, was das für ein politischer Sprengstoff ist?”

    Ja, und ich weiß auch, wer immer wieder seinen politischen Einfluss missbräuchlich nutzt, um diesen “Sprengstoff” zu vertuschen:TTT.

    Mehr als 3 Igel fragen sich:”Wo bleibt der Hase???”

    Die Häsin wiederum mümmelt derweil genüsslich ihren Streifen 😉 …

    Zum Thema Rechtsstaat und Rechtsbeugung von Marion IBP:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Landgericht_Stuttgart#Kritik_vom_ehemaligen_Richter_Frank_Fahsel

  34. Roswitha Haala says:

    Zum Thema Rechtsstaat und Rechtsbeugung…

    Von gegen-hartz-de:

    “Ministerium widersetzt sich der Rechtsprechung
    Skandal: Bundesministerium für Arbeit und Soziales ignoriert höchstrichterliche Rechtssprechung

    24.02.2015

    Einmalig in der Geschichte der Bundesregierung ist der Vorgang, der sich derzeit seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales abspielt. Wir erinnern uns; das Bundessozialgericht, also das höchste Sozialgericht in Deutschland, hatte geurteilt, dass volljährige Menschen mit einer Behinderung im elterlichen Hause und in Wohngemeinschaften einen Anspruch auf 100 Prozent Regelleistungen haben (BSG, AZ: B8 SO 14/13 R, B8 SO12/13 R und B8SO 31/12 R).
    Demnach stehen den Betroffenen die Regelbedarfsstufe 1, also 399 Euro, statt der Regelbedarfsstufe 3, also 320 Euro zu. Dennoch ordnet das Bundesarbeitsministerium, das Urteil des Bundessozialgerichts einfach zu „ignorieren“. Das bedeutet, den Menschen wird der volle Anspruch einfach vorenthalten, ohne sich um eine höchstrichterliche Anordnung zu kümmern. Der Achte Senat des Bundessozialgerichts hält es nämlich für erforderlich, die Anlage zu § 28 SGB XII bzw. die Vorschriften über die Zuordnung von Regelbedarfsstufen (§ 8 RBEG) in der von ihm vorgenommenen Weise verfassungskonform auszulegen. (…)

    Das Vorgehen des Ministeriums wird von Seiten des Sozialrechtlers und Erwerbslosen-Aktivisten Harald Thomé (Tacheles e.V.) scharf kritisiert: „Hier muss ich mal sagen, dass mir in meiner langjährigen Beratungs- und Behördenbeobachtungspraxis eine derart offene Anordnung höchstrichterliche Urteile zu ignorieren bisher nicht untergekommen ist, das ist einmalig.“ Das Dokument des Bundesarbeitsministeriums hat Thomé hier veröffentlicht. (sb)”

  35. Roswitha Haala says:

    Redaktion Mindestlohn vom 4.2.2015:
    “Tausende Mindestlohn-Verstöße bei DGB-Hotline gemeldet
     
    Nordkurier, 03.02.2015
    Im ersten Monat nach Inkrafttreten des Mindestlohns wurden dem DGB bereits zahlreiche Verstöße über die eigens eingerichtete Telefon-Hotline gemeldet. Davon berichtet der Nordkurier. So hätten “im vergangenen Monat Tausende Beschäftigte in ihren Anrufen bei der DGB-Hotline Hinweise auf Versuche gegeben, weniger als die vorgeschriebenen 8,50 Euro pro Stunde zu zahlen”. Dazu habe beispielsweise der Versuch gezählt, “die fällige Lohnerhöhung aus dem zuvor eingesammelten Trinkgeld zu bezahlen”, wird Uwe Polkaehn, Vorsitzender des DGB Nord, im Nordkurier zitiert. Verstöße gegen das Mindestlohngesetz werden allerdings mit bis zu 500.000 Euro Strafe geahndet, so Polkaehn weiter: “Lohnraub steht seit Jahresbeginn genauso unter Strafe wie Bankraub”.”

    Nur der Lohnraub der Bundesregierung und BAMF bei ca. 17.000 IntV-Integrationskurs-Lehrkräften wird bewusst nicht geahndet… Herr_schafts_Zeiten 😉 .

  36. Roswitha Haala says:

    Redaktion Mindestlohn:“
    Bundesagentur: Weniger Ausgaben für “Aufstocker” durch Einführung des Mindestlohns
     
    Dpa, 26.02.2015
    Die Bundesagentur für Arbeit (BA) erwarte als Folge der neuen Mindestlohnregelung Einsparungen in dreistelliger Millionenhöhe, berichtet die Deutsche Presseagentur (dpa). Nach vorläufigen Berechnungen würde bei den Ausgaben für alleinlebende Hartz IV-Empfänger mit einer Vollzeitstelle jährlich mit 600 Millionen bis 900 Millionen Euro weniger zu rechnen sein, habe BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt gesagt. Diese Gruppe der sogenannten Aufstocker künftig deutlich weniger Arbeitslosengeld II zusätzlich zu ihrem Lohn benötigen.
    Weitere Auswirkungen des zu Jahresbeginn eingeführten Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde erwarte Alt nicht. Zwar würde es für eine erste Bilanz noch zu früh sein, wird Alt von dpa zitiert. “Aber eines kann man schon jetzt sagen: Für die Horrorprognosen des Münchner Ifo-Instituts, das mit dem Mindestlohn eine Million Arbeitsplätze verloren gehen, gibt es bislang keine Hinweise.”

    Also wäre jetzt bald sogar zusätzliches Geld für die angemessene Bezahlung der IntV-Lehrkräfte vorhanden!

  37. Roswitha Haala says:

    http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/nahles-ignoriert-grundrechte-90016493.php
    :
    “(…) Beispiel: Wenn das monatliche Medianmittel der Nettoeinkommen (wovon dann 60% die Armutsrisikogrenze bildet) bei 1750 Euro liegt, und alle sozialen Mindestleistungen bei 1050 Euro netto monatlich, wäre Armut abgeschafft. Durch Umverteilung von Einkommen weit oberhalb des Medianmittels wären die sozialen Mindestleistungen finanziert. Wenn einige Jahre später das Medianmittel bei 2000 Euro läge, und die Armutsrisikogrenze und Höhe der sozialen Mindestleistungen bei 1200 Euro (finanziert durch o. g. Umverteilung), dann wäre diese Mindestleistung in Bezug auf das mittlere Einkommensniveau ebenfalls Einkommensarmut abschaffend und zugleich die nötige Kaufkraft schaffend, um die Existenz und gesellschaftliche Teilhabe zu sichern – denn bekanntlich steigen ja nicht nur die mittleren Einkommen sondern auch die Preise. (Katja Kipping)”

    IntV-Integrationskurslehrkräfte in Vollzeit monatlich maximal 990,85 € netto/Single (GEW Weiterbildung Dez. 2013).

    http://de.statista.com/statistik/daten/studie/5742/umfrage/nettoeinkommen-und-verfuegbares-nettoeinkommen/

    http://de.wikipedia.org/wiki/Mittleres_Einkommen

  38. Roswitha Haala says:

    Heutige Anfrage eines Büromitgliedes der GEW-Bayern zu meinen Gerichtsverfahren:“(…) Wenn Du mir da was neues sagen kannst, tät das vielleicht anderen helfen.“

    Hallo (…),

    nein, ich traue der GEW rundum nicht mehr!

    Gründe:

    1. Mein geplatztes Verfahren – VHS 1:”übersehener” Formfehler des GEW-Anwalts.

    2. Behindertes Verfahren – VHS 2: Trotz 2-er Aufforderungen des LSG-Richters übersandte der GEW-Anwalt nicht meine diesbezügliche Stellungnahme sowie gerichtsrelevante Unterlagen. Beim LSG-Termin selbst wirkte der GEW-Anwalt unvorbereitet und verhielt sich mehr als defensiv.

    3. Androhung der GEW sowie des GEW-Anwalts, bei Veröffentlichung dieser berechtigten Vorwürfe evt. gerichtliche Schritte gegen mich zu unternehmen. Wer mir die Wahrheit verbieten will, kann dies gerne versuchen!

    4. Im Verfahren gegen die VHS Lüneburg (2. Bildungsweg, freiwillige Erwachsene) gewann die Klägerin Linda Sulimma – vertreten durch einen von ihr privat bezahlten Anwalt, den die GEW nicht akzeptierte – auch in 2. Instanz. Während ihre Kollegin, vertreten durch einen GEW-Anwalt – gleich in 1. Instanz verlor. In ihren Veröffentlichungen darüber weist die GEW nicht auf diesen Anwaltsunterschied hin. Sodass für Uninformierte der Eindruck entsteht, beide Fälle – der eine erfolgreich, der andere erfolglos – würden durch die GEW vertreten.

    Ich helfe anderen wirklich gerne, indem ich selbst aktiv bleibe und ohne die GEW in laufende Verfahren miteinzubeziehen.

    Ich agiere noch im ursprünglichen gewerkschaftlichen Sinne 😉 auch ohne GEW. Das hätte Stefanie Odenwald vielleicht auch getan.

    Viele Grüße, Roswitha

  39. Roswitha Haala says:

    360 Millionen € für ein paar Tage ohne besondere Ergebnisse? So ist`s im Feudalismus 😉 :

    http://web.de/magazine/politik/g7-gipfel/g7-gipfel-elmau-anton-hofreiter-interview-30686310

    “(…) Der Bund der Steuerzahler Bayern rechnet mit Kosten von 360 Millionen Euro für den G7-Gipfel. Halten Sie die Zahlen für realistisch? Die Bayerische Landesregierung behauptet das Gegenteil.
    Ich gehe mal davon aus, dass der bayrische Bund der Steuerzahler gut rechnen kann.
    Hubschrauberlandeplatz, neue Autos, neue Sicherheitsausrüstungen… Wie verhältnismäßig sind die Kosten für den G7-Gipfel eigentlich?
    Der Gipfel droht zu einem Protz-Gipfel zu verkommen. Es muss ein Arbeitsgipfel in guter Atmosphäre sein. Klar ist aber auch, dass so ein Gipfel teuer ist. Wo man genau hätte sparen können, kann ich nur schwer beurteilen. Mir ist viel wichtiger, dass nicht – wie schon in Heiligendamm – butterweiche Erklärungen mit null Konsequenzen das Ergebnis des Gipfels werden. An den Ergebnissen wird man diesen Gipfel messen müssen. (…)”

    “Protzgipfel” mhm, so ist`s im Feudalismus 😉

  40. Roswitha Haala says:

    Vom 1.5.2005 bis Juli 2010 wurden für IntV-Integrationskurse fast 1 Milliarde € ausgegeben. Hat der damalige und heutige Innenminister de Maiziere in einem Rundschreiben ganz stolz verkündet ;-).
    360 Millionen € für G7-Tage beginnend in sommerlicher Hitze mit einem halben Liter Weizenbier (vielleicht auch mehr)… – bei mir wäre der Tag gelaufen.
    Oder war`s alkoholfrei?
    Diese traditionell tradierte Tradition könnte dazu führen, dass “das Ergebnis des Gipfels” dem – diesmal weizenheiligen – von Heiligendamm gleicht 😉 .

  41. Klaus says:

    Seriös Geld verdienen und Sparen von zu Hause

    Hello,

    immer mehr Menschen träumen davon, über das Internet einen lukrativen Nebenverdienst zu erwirtschaften und etwas Geld für die Haushaltskasse dazu zu verdienen.

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    Wir wünschen Ihnen dabei viel Erfolg

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