07.01.2014
An die Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration,
Staatsministerin Aydan Özoğuz
Kopie an: Mehmet Kilic (Grüne)
Kopie an: Sevim Dagdelen (Linke)
Kopie an: 630 Lehrkräfte
Sehr geehrte Frau Aydan Özoğuz,
vermutlich sind gerade dabei, sich in Ihr neues Amt einzuarbeiten, um es in den folgenden Jahren optimal auszufüllen und den vielfältigen Aufgaben zumindest gerecht werden zu können, sicher aber auch, um Missstände in diesem Bereich mit dringend erforderlichen Änderungen und innovativen Ideen abzustellen. Wir sind eine Gruppe von Lehrkräften in Integrationskursen, die Sie bei dieser Aufgabe gerne unterstützen würden.
1. Wir wollen bei Ihrer Politik mitreden
Wir freiberuflichen DaF/DaZ-Lehrkräfte in Deutschland gehen davon aus, dass Sie dabei auch auf Informationen gewissermaßen von der Basis, also auch von uns interessiert sind. Integration wird im ersten Schritt durch deutsche Sprachkenntnisse ermöglicht und die vermitteln nur wir an Volkshochschulen und privaten Schulträgern vor allem in sogenannten Integrations-, Alpha- und Orientierungskursen (LID). Wir bringen unser Wissen über das Thema Integration in die politische und wissenschaftliche Diskussion ein.
2. Unsere Arbeit ist mehr wert
Durch unsere Arbeit bekommt der Migrant, die Migrantin nach Bestehen des DTZ (Niveau B1 nach GER) die Chance auf einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz und wird damit auch zum Steuerzahler. Die Arbeit der DaF/DaZ-Lehrkräfte ist daher unbestritten von hoher gesellschaftlicher Bedeutung. Die Ansprüche an die Qualität unserer Arbeit ist daher hoch: Wir müssen ein abgeschlossenes Hochschulstudium und eine Zusatzqualifikation für Integrations- und ab 2014 auch für Alphakurse nachweisen. Darüber hinaus werden wir angehalten, an einschlägigen Fortbildungen teilzunehmen. Nicht zuletzt wird von uns eine hohe Motivation und soziale Kompetenz erwartet, die nicht nur einen qualitativ hochwertigen, sondern auch einen möglichst reibungslosen Unterricht in den in der Regel äußerst heterogenen Integrations- und Alphakursen gewährleistet.
3. Rechtsunsicherheit ist eine Gefahr für Lehrkräfte und Träger
Dessen ungeachtet und diametral im Gegensatz dazu wird unsere Arbeit bezahlt.
Die meisten DaF/DaZ-Lehrkräfte in Deutschland sind unfreiwillig freiberuflich. Sie gelten sozialversicherungsrechtlich als Selbstständige, wobei dieser für Schulträger aber auch für die Bundesregierung kostengünstige Status nur durch die Bewahrung der dramatischen Rechtsunsicherheit bzgl. „selbstständig“, „arbeitnehmerähnlich“ und „abhängig beschäftigt“ aufrechterhalten werden kann. Volkshochschulen und private Sprachschulträger fürchten bei jeder von einer Lehrkraft eingereichten Statusklage um ihre Existenz und drohen daher der Lehrkraft mit dem Entzug von Lehraufträgen, wenn diese z.B. eine Statusfeststellung oder einen Urlaubsanspruch nach BUrlG für arbeitnehmerähnliche Beschäftigungsverhältnisse beantragt oder einklagt. Viele dieser Statusklagen ziehen sich über Monate und Jahre hin, weil die Rechtslage unklar ist und oft mit euphemistischer Wortakrobatik und Haarspalterei ein Unterschied zwischen einem angestellten Fremdsprachenlehrer an öffentlichen Schulen und einer unfreiwillig freiberuflichen DaF/DaZ-Lehrkraft winkeladvokatisch wahrheitsverknitternd herausgearbeitet wird, um strafbare Scheinselbstständigkeit auszuschließen. Die hätte ja auch finanziell verheerende Konsequenzen für alle Schulträger – und auch für die Bundesregierung und ihre Integrationspolitik! Dabei sind die Urteile je nach Gericht oder DRV bei gleichem Sachverhalt durchaus immer wieder vereinzelt hie und da unterschiedlich. Wir Lehrkräfte halten diese Rechtsunsicherheit mit der für eine westliche Demokratie unwürdigen Rechtsprechung für sittenwidrig und fordern hier Rechtssicherheit!
4. Vertragsfreiheit zwischen Lehrkraft und Träger ist eine Farce
Für sittenwidrig halten wir Lehrkräfte auch das Argument der Bundesregierung, dass sie in die Vertragsfreiheit zwischen Auftraggeber (Schulträger) und Auftragnehmer (Lehrkraft) nicht eingreifen darf. Das ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtsäußerst fragwürdig. Das BVG hat in einer anderen Branche entschieden: der Gesetzgeber darf die Berufs- und Vertragsfreiheit der Verwerter „durch zwingendes Gesetzesrecht begrenzen, um sozialen oder wirtschaftlichen Ungleichgewichten entgegenzuwirken.“ (Zitiert nach mediafon.de). Der Gesetzgeber kann die Träger also sehr wohl zwingen, ein bestimmtes Gehalt zu zahlen, er müsste nur die benötigten Mittel zur Verfügung stellen. Bei der Frage, ob eine Lehrkraft abhängig beschäftigt ist oder freiberuflich arbeitet, besteht übrigens keine Vertragsfreiheit.
5. Warum in den Integrationskursen kein „freier Markt“ herrscht
Die Bundesregierung rechnet in Zukunft mit einem Bedarf von 219 Mio. € für die Integrationskurse, stellt aber nur 205 Mio. € zur Verfügung, und somit greift sie sehr wohl in die Vertragsfreiheit ein, indem sie das BAMF finanziell so unzureichend ausstattet, dass es an die Schulträger offenbar nur 2,94 Euro pro Unterrichtseinheit (UE) und anwesenden Kursteilnehmer zahlen kann. Der Schulträger ist mit diesem Minimalbetrag nicht in der Lage, über Honorare Verhandlungen zu führen oder qualitäts-/leistungsgerechte Honorare anzubieten. So entsteht auch kein Wettbewerb auf dem Markt. Es gibt daher auch für die Lehrkräfte keinerlei Freiheiten in der Vertragsgestaltung. Ungerechtfertigt, meist auch wegen der vermutlich gewollten Rechtunsicherheit auch eigentlich unrechtmäßig deklarierte, unfreiwillig freiberufliche DaF/DaZ-Lehrkräfte erhalten daher nur Dumpinghonorare in der Regel von 20 EURO/UE. Die Schulträger haben folglich. für mehr wegen der Unterfinanzierung der Bundesregierung keinen Spielraum. Völlig ignoriert wird auch dabei, dass der „Kunde“ der Sprachschule meist als Hartz IV-Empfänger zahlungsunfähig ist und dem Schulträger keinen Gewinn einbringen kann, mit dem er sich eine Vertragsfreiheit zwischen ihm und der Lehrkraft erwirtschaften könnte.
6. Warum Lehrkräfte mit Hartz IV aufstocken müssen
Von diesen 20 Euro/UE verbleiben einer „selbstständigen“ Lehrkraft bei angenommen 25 UE/Woche im Jahr 11.890,85 Euro im Jahr = 990,85 im Monat. Hier ist der durchschnittliche totale Verdienstausfall bei Krankheit und Urlaub mitgerechnet. Das ist in etwa Hartz IV-Niveau! Nicht wenige Lehrkräfte stocken mit Hartz IV auf! Die Arbeitgeberanteile von SV spart dabei der Schulträger, aber auch der für die Integrationspolitik verantwortliche Auftraggeber für Integrationskurse/Erwachsenenbildung = die Bundesregierung ein. Genauer gesagt ist es das Budget des Bundesinnenministers, in dem die Sozialbeiträge eingespart werden, die wir nicht an unsere Sozialversicherungsträger weiterleiten können.
7. Die Motivation der Lehrkräfte
Diese Geschäftsgebaren und -konditionen erinnern an unseriöse dubiose Kleinunternehmer im Schmuddelviertel einer Stadt, die sich mit Winkeladvokaten an der Grenze zwischen Recht und Unrecht am Leben erhalten. Sie können sich vorstellen, wie sich all das auf die Motivation der Lehrkräfte auswirkt, qualitativ hochwertigen Unterricht anzubieten. Gute und motivierte Lehrkräfte unterrichten mit diesem Dumpinghonorar am Existenzminimum mit innerer Kündigung und sind weg, sowie sie eine bessere Festanstellung gefunden haben. Ungeachtet dessen stellt das BAMF in unverfrorener Dreistigkeit immer höhere Qualitätsansprüche an die Lehrkräfte. Die Zusatzqualifikationen müssen die Lehrkräfte selbst bezahlen, haben aber selbst keinen Cent von dieser Qualitätsverbesserung ihres Angebots. Die 700 Euro, die das BAMF für ein paar Monate 2013 die Zusatzqualifikation für Alphakurse pro Lehrkraft zur Verfügung stellte, finanzierte nicht den Verdienstausfall durch die Teilnahme, nicht die Fahrkosten zum Schulungsort und nicht die ggf. anfallenden Unterbringungskosten. Das eine/und oder das andere musste die Lehrkraft jedenfalls selbst tragen und zusätzlich zumindest einen Wochenendtag dafür investieren. Das ist beste Unterrichtsqualität zum Nulltarif!
8. Institutionelle Reformen der Integrationspolitik
Die Qualität des Integrationskonzepts des BAMF bzgl. Kursdauer, Tests, Alphakurse, Orientierungskurse hingegen geht dabei weit an den dringenden Notwendigkeiten, an der Alltagsrelevanz der Migrantinnen und Migranten, an der Alltagsrealität der Unterrichtspraxis und den Konditionen vorbei. Das Bundesinnenministerium – zuständig im Wesentlichen für die innere Sicherheit – ist bezeichnenderweise dafür zuständig und zeigt hier in ganzer Breite seine in Bildungsangelegenheiten naturgemäße unter Fachleuten unbestrittene Inkompetenz.
Der Rat für Migration fordert derzeit eine Herauslösung der Integrationspolitik aus dem Bundesinnenministerium. (siehe z.B. den Artikel Klaus Bades bei MIGAZIN.) Auch die Abgeordneten Mehmet Kilic (Grüne) und Sevim Dağdelen (Linke) unterstützen diesen Vorschlag. Wir brauchen ein ‚Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Migration und Integration‘, so wie es der Rat für Migration vorschlägt.
Integration ist aber nicht nur auf Bundesebene wichtig, sondern auch in den Schulen der Länder. In ihrer „Resolution zum Status und zur Entwicklung des Fachs Deutsch als Zweitsprache (DaZ) in Deutschland“ schreiben Prof. Dr. Ernst Apeltauer von der Universität Flensburg, Prof. Dr. Rupprecht S. Baur von der Universität Duisburg-Essen und Prof. Dr. Jörg Roche von der Ludwig-Maximilians-Universität München: „Neben allgemeinen grundlegenden Kenntnissen und Fähigkeiten in DaZ, über die alle Lehrkräfte verfügen sollen, bedarf es an den deutschen Schulen auch der Expertinnen und Experten für Sprach- und Kulturkontakte und Integrationsförderung – also der Expertinnen und Experten für DaZ. Diese Expertinnen und Experten entwickeln an den Schulen in Abstimmung mit den Fachkräften und Eltern Sprachförderprogramme, die eine sinnvolle Verankerung und Einbettung in interkulturell orientierten Schulprogrammen gewährleisten.“ (S. 36).
http://www.fadaf.de/de/daf_angebote/daz/daz_in_der_lehrerausbildung_juli_2010.pdf
In einem rot-grün geführten Land wie NRW ist ein zusätzlicher Deutschunterricht für Kinder von MigrantInnen zur Zeit nach unserer Kenntnis gar nicht vorgesehen. Es ist ein Skandal, dass wir als DaZ-Experten mit langjähriger Berufserfahrung nicht problemlos an einer Hauptschule Deutsch als Ergänzungsfach unterrichten dürfen! Dazu heißt es in obiger Quelle: „An Schulen gibt es einen erheblichen Mangel an Lehrkräften, die für DaZ qualifiziert sind.“ (ebd., S. 38) Leider muss von uns, wer nicht auf „Lehramt“, sondern nur auf „Magister“ studiert hat, vor den Türen des deutschen Schulsystems stehen bleiben.
Da Sie selbst „Migrationshintergrund“ haben, hoffen wir sehr, dass wir heute unfreiwillig freiberuflichen DaF/DaZ-Lehrkräfte mit abgeschlossenem Hochschulstudium und Zusatzqualifikationen noch in dieser Legislaturperiode mit einer sicheren Festanstellung Fremdsprachenlehrkräften an öffentlichen Schulen gleichgestellt werden und die Honorardiskussion endlich vom Tisch kommt und damit die Gefahr der Scheinselbstständigkeit für uns und die Schulträger endlich ausgeräumt wird. Und wir hoffen, dass endlich die Kritik an der Unsinnigkeit der derzeitigen Integrationskonzepte bzgl. Integrations-, Alpha- und Orientierungskurs gehört und aufgegriffen wird und auch mit unserer Mitwirkung neu und sinnvoll entwickelt werden kann. Hier wie dort besteht dringender Handlungsbedarf!
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Pabel, Marion Bergmann und Georg Niedermüller
– Initiative Bildung Prekär –